Allgemeines
Die „Star Card“ ist eine Kundenkarte der Cineplexx Kinobetriebe GmbH, 1070 Wien, Siebensterngasse 37 („Herausgeber“) und berechtigt den Karteninhaber nach Maßgabe dieser Bedingungen zum bargeldlosen Bezug von Kinokarten im Village Cinemas W3. Mit der „Star Card“ sind jedoch keine Kinokartenpreisermäßigungen verbunden, d.h. auch bei Zahlung der Kinokarten mit der „Star Card“ kommt der jeweils reguläre Kinokartenverkaufspreis (samt allfälligen Zuschlägen wie Überlängenzuschlag oder Zuschlag für digitale Filmvorführung) zur Anwendung.
Gültigkeit
Die Star Card gilt ab dem Tag der Ausgabe und bleibt unbefristet gültig.
Ladung / Restbetrag
Die „Star Card“ kann mit einem beliebigen Betrag ab € 10,00 aufgeladen werden. Ab einer Aufladung von zumindest € 50,00 wird ein kostenloser Kinobesuch auf die Karte gebucht. Ist auf der „Star Card“ nur noch ein Restbetrag, der nicht so hoch ist wie für einen Kinoeintritt nötig, kann der Differenzbetrag aufgezahlt werden.
Änderungen
Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen der „Star Card“ sind durch Aushang an den Kinokassen sowie unter www.villagecinemas.at einzusehen. Im Falle einer für den Inhaber nicht ausschließlich vorteilhaften Änderung der Geschäftsbedingungen ist der Karteninhaber berechtigt, die „Star Card“ bei seinem nächsten Kinobesuch zurückzugeben und die Barauszahlung des dann auf der „Star Card“ jeweils bestehenden Restguthabens zu begehren.
Verlust, Beschädigung, Missbrauch
Bei Verlust oder Beschädigung der „Star Card“ erfolgt nur dann die Ausfolgung einer neuen Star Card, wenn und sobald der Karteninhaber unter Angabe der Kartennummer sowie seiner Identität beim Herausgeber schriftlich die Sperre der in Verlust geratenen „Star Card“ beantragt hat. Diese neue Star Card wird mit dem aktuellen Guthaben der in Verlust geratenen oder beschädigten „Star Card“ abzüglich einem Bearbeitungsentgelt von EUR 5,00 aufgeladen. Ein vom Karteninhaber vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretender Missbrauch oder Beschädigung der „Star Card“ berechtigen den Herausgeber zum sofortigen und ersatzlosen Einzug der Karte, davon unberührt bleibt das richterliche Mäßigungsrecht.
Stand: April 2009
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