Allgemeines
Die „Star Card“ ist eine Kundenkarte der Cineplexx Kinobetriebe GmbH, 1070 Wien,
Siebensterngasse 37 („Herausgeber“) und berechtigt den Karteninhaber nach Maßgabe
dieser Bedingungen zum bargeldlosen Bezug von Kinokarten im Village Cinemas W3.
Mit der „Star Card“ sind jedoch keine Kinokartenpreisermäßigungen verbunden, d.h.
auch bei Zahlung der Kinokarten mit der „Star Card“ kommt der jeweils reguläre Kinokartenverkaufspreis
(samt allfälligen Zuschlägen wie Überlängenzuschlag oder Zuschlag für digitale Filmvorführung)
zur Anwendung.
Gültigkeit
Die Star Card gilt ab dem Tag der Ausgabe und bleibt unbefristet gültig.
Ladung / Restbetrag
Die „Star Card“ kann mit einem beliebigen Betrag ab € 10,00 aufgeladen werden. Ab
einer Aufladung von zumindest € 50,00 wird ein kostenloser Kinobesuch auf die Karte
gebucht. Ist auf der „Star Card“ nur noch ein Restbetrag, der nicht so hoch ist
wie für einen Kinoeintritt nötig, kann der Differenzbetrag aufgezahlt werden.
Änderungen
Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen der „Star Card“ sind durch Aushang an
den Kinokassen sowie unter www.villagecinemas.at einzusehen. Im Falle einer für
den Inhaber nicht ausschließlich vorteilhaften Änderung der Geschäftsbedingungen
ist der Karteninhaber berechtigt, die „Star Card“ bei seinem nächsten Kinobesuch
zurückzugeben und die Barauszahlung des dann auf der „Star Card“ jeweils bestehenden
Restguthabens zu begehren.
Verlust, Beschädigung, Missbrauch
Bei Verlust oder Beschädigung der „Star Card“ erfolgt nur dann die Ausfolgung einer
neuen Star Card, wenn und sobald der Karteninhaber unter Angabe der Kartennummer
sowie seiner Identität beim Herausgeber schriftlich die Sperre der in Verlust geratenen
„Star Card“ beantragt hat. Diese neue Star Card wird mit dem aktuellen Guthaben
der in Verlust geratenen oder beschädigten „Star Card“ abzüglich einem Bearbeitungsentgelt
von EUR 5,00 aufgeladen. Ein vom Karteninhaber vorsätzlich oder grob fahrlässig
zu vertretender Missbrauch oder Beschädigung der „Star Card“ berechtigen den Herausgeber
zum sofortigen und ersatzlosen Einzug der Karte, davon unberührt bleibt das richterliche
Mäßigungsrecht.
Stand: April 2009 |